Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1  Geltung der AGB

Die Bestellung und Durchführung sämtlicher Abonnementverträge erfolgt ausschließlich gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den ergänzenden besonderen vertraglichen Bestimmungen zu den jeweiligen Abonnement-Angeboten, über die der Kunde gesondert informiert wird. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die AGB können von Ihnen auf Ihrem Rechner abgespeichert und/oder ausgedruckt werden.

 

2 Vertragspartner

(1) Die Vertragspartnerin des Bestellers bei Abonnementverträgen über ein Abonnement des gedruckten FEUILLETON Magazins, wie auch die digitale Ausgabe FEUILLETON-ONLINE ist der:

Verein zur Förderung von Kunst und Kultur der Region MainzWiesbaden e.V.,

vertreten durch die Vorstandsvorsitzenden Leander Rubrecht und Ullrich Knapp,

Büdingenstraße 4-6, 65183 Wiesbaden, Telefon: 0176-81665031, E-Mail: post@feuilleton-online.de

 

3 Vertragsschluss

Die Angaben in unseren Angeboten sind freibleibend. Der Vertrag über das von Ihnen ausgewählte Abonnement wird geschlossen, wenn Ihnen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Abonnement-Bestellung zugeht und/oder wenn Sie die erste Ausgabe des bestellten Produkts erhalten haben.

 

4 Lieferung

Die Auslieferung der Ausgaben des Printabonnements erfolgt durch die DEUTSCHE POST bzw. durch einen Paketdienstleister (DHL, HERMES, UPS) als leistende Unternehmung an die von Ihnen angegebene Adresse, so von Ihnen nicht ausdrücklich anders gewünscht, zur nächsterreichbaren Ausgabe spätestens innerhalb von 4 Wochen. Die Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich.

 

Ein eventuell mit dem Abonnement bestelltes Geschenk erhalten Sie nach Eingang der ersten Abonnement-Zahlung.

 

Mit der Bestellung eines Abonnements erhalten Sie zusätzlich dazugehörige Newsletter (z.B. den Freunde des FEUILLETON-Newsletter. Den Newsletter und die Angebots-E-Mails können Sie jederzeit über einen Link in der entsprechenden Newsletter E-Mail abbestellen. Solange uns kein entsprechender Widerspruch vorliegt, senden wir Ihnen Newsletter und Angebots-E-Mails, auch über die Laufzeit Ihres Abonnements hinaus, zu.

Je nach Region, in die das Printobjekt geliefert werden soll, fallen zusätzliche Kosten an: Keine zusätzlichen Kosten für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

 

5 Widerrufsbelehrung

Sofern Sie den Vertrag als Verbraucher abschließen, steht Ihnen das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren bzw. im Falle eines Vertrages zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Verein zur Förderung von Kunst und Kultur der Region MainzWiesbaden e.V. mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Die Rücksendung der erhaltenen Ware ist nicht erforderlich. Sollten Sie die Ware dennoch an uns zurücksenden, so tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie das nachfolgend abgebildete Formular nutzen und zurücksenden an:

Verein zur Förderung von Kunst und Kultur der Region MainzWiesbaden e.V., Büdingenstraße 4-6, 65183 Wiesbaden, E-Mail: post@feuilleton-online.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

 

Name des/der Verbraucher(s)

 

Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum

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6 Zahlung

Das Entgelt ist vom Besteller entsprechend der vereinbarten Bestelldaten per Bankeinzug, Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder Rechnung zu zahlen. Sie kommen mit der Erfüllung der Zahlungsforderung spätestens dann in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit leisten.

 

Die Abrechnung der Abonnements erfolgt über den Verein zur Förderung von Kunst und Kultur der Region MainzWiesbaden e.V., Büdingenstraße 4-6, 65183 Wiesbaden

 

7 Vertragsbeendigung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, laufen die Abonnements für unbestimmte Zeit. Die Abrechnung erfolgt nach dem jeweils vereinbarten Abrechnungszyklus. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Abonnements jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündbar. Richten Sie Ihre Kündigungserklärung an: Verein zur Förderung von Kunst und Kultur der Region MainzWiesbaden e.V., Büdingenstraße 4-6, 65183 Wiesbaden

 

8 Vertragsänderungen

Der Verein zur Förderung von Kunst und Kultur der Region MainzWiesbaden e.V. behält sich vor, diese Abonnementbedingungen wenn nötig zu ändern. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden Ihnen gegenüber wirksam, wenn Sie der Änderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ausdrücklich widersprechen. Der Verein zur Förderung von Kunst und Kultur der Region MainzWiesbaden e.V. ist dazu verpflichtet, Sie bei Beginn der Frist über die Änderung und die vorgesehene Bedeutung Ihres Verhältnisses besonders hinzuweisen.

 

9 Störungen des Vertragsverhältnisses und Ausschluss der Leistungspflicht

Bei einer Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund höherer Gewalt (auch Streiks und Aussperrungen) ruhen die Leistungspflicht von Besteller und Verkäufer für die Zeit der Lieferstörung. Nach Beendigung der Lieferstörung wird das Vertragsverhältnis wie gewohnt fortgesetzt.

 

10 Anpassung des Abonnementpreise

(1) Der Verein zur Förderung von Kunst und Kultur der Region MainzWiesbaden e.V. ist berechtigt, auch während der Vertragslaufzeit eine Anpassung des Bezugspreises nach billigem Ermessen vorzunehmen. Diese erfolgt als Reaktion aufgrund sich verändernder Kalkulationsfaktoren. Zu diesen zählen Produktions- und Beschaffungskosten, Lieferkosten, Kosten für die technische Bereitstellung des Kundendienstes, Kosten des Ein- und Verkaufs, allgemeine Verwaltungs- und Gemeinkosten (z. B. Personal, Miete, Dienstleister, IT-Systeme, Energie, Zinsen- und Finanzierungskosten) und staatlich auferlegte Gebühren (Beiträge, Steuern und Abgaben). Die Anpassung kann bei insgesamt gestiegenen Kosten in einer Erhöhung und wird bei insgesamt gesunkenen Kosten in einer Reduzierung des Preises erfolgen. Die Anpassung erfolgt hierbei im Verhältnis zur Veränderung der Kalkulationskosten Die Steigerung eines Kostenfaktors darf nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige Senkung eines anderen Kostenfaktors erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Zeitverlag wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

(2) Die Bekanntgabe der Preisanpassung erfolgt in den jeweils abonnierten Publikationen oder unter www.feuilleton-online.de/feuilleton-abonnement oder per Nachricht (Email oder Brief). Bei einer Preisanpassung steht dem Abonnenten ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss dem Verein zur Förderung von Kunst und Kultur der Region MainzWiesbaden e.V. innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Preisanpassung zugehen.

(3) Bei Kunden, die ein Abonnement über eine feste Laufzeit abgeschlossen haben, wird die Preisanpassung grundsätzlich erst mit der nächsten Verlängerung der Laufzeit wirksam. Im Übrigen wird die Preisanpassung einen Monat nach Bekanntgabe wirksam.

 

11 Datenschutz

Der Datenschutz ist uns ein besonderes Anliegen. Im Umgang mit Ihren persönlichen Daten halten wir uns an alle gesetzlichen Bestimmungen; insbesondere des Datenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.

 

12 Anpassung von Abonnementbedingungen in besonderen Fällen

Der Verein zur Förderung von Kunst und Kultur der Region MainzWiesbaden e.V. kann, wenn eine Änderung der Marktlage, der gesetzlichen Bedingungen oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt, diese Abonnementbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen ändern, wenn der Kunde dadurch nicht unzumutbar belastet wird.

 

13 Verschiedenes

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt, und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam.

 

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur insoweit zu, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Wenn die Besteller Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gilt als Gerichtsstand Wiesbaden.